Ansuchen um Unterstützung
Für Veranstaltungen, die durch öffentliche Mittel nicht gedeckt sind, vergibt die Oeverseevereinigung Zuschüsse. Vor allem vergibt die Vereinigung in berücksichtigungswerten Fällen Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler, wenn sich diese eine Teilnahme an Schulveranstaltungen sonst nicht leisten könnten. In eingeschränkter Form beteiligt sich die Vereinigung auch an Anschaffungen für den Unterricht, die Schülern zu gute kommen, wenn diese sonst nicht getätigt werden könnten. Eine Teilung der Kosten mit dem Elternverein wird angestrebt. Alle diese Zuschüsse müssen im Vorstand genehmigt werden. Voraussetzung ist natürlich auch, dass die Vereinigung genügend Mittel zur Verfügung hat, daher hat niemand automatisch Anspruch.
Wir ersuchen um folgende Vorgangsweise: Ansuchen am besten über den Klassenvorstand und nicht direkt von den Schülereltern. Das Ansuchen ist an den Obmann der Oeverseevereinigung zu richten, der wird dann in der nächsten Vorstandssitzung, in dringenden Fällen durch direkte Kontakaufnahme mit dem Vorstand von den Vorstandsmitgliedern das Einverständnis einholen. Zur Abwicklung ist der volle Name des Ansuchenden, die Klasse und eine Bankverbindung bekannt zugeben.
Lehrer, die eine Schulveranstaltung organisieren, mögen die Schülerinnen und Schüler auf diese Möglichkeit hinweisen. (Ebenso natürlich auch auf die Chancen einer Unterstützung beim Landesschulrat und durch den Elternverein. Vermieden muss allerdings werden, dass doppelt Unterstützung ausbezahlt wird.) Die Klassenvorstände leiten individuelle Ansuchen weiter. Sie kennen die wirtschaftliche Situation einer Schülerfamilie am besten. Ansuchen sind formlos und diskret zu behandeln. Es ist manchmal unangenehm für Eltern und Kinder, wenn Ansuchen in der Klasse öffentlich beredet werden. (Vorstandsbeschluss 29. Nov. 2010)